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Wärme- und Feuchteschutz Schallschutz Brandschutz

Bauphysik

Die bauphysikalischen Nachweise umfassen Nachweise zum Wärme- und Feuchteschutz, Schallschutz sowie zum baulichen Brandschutz.

Wärme- und Feuchteschutz

Der Wärmeschutz im Hochbau ist in der DIN 4108 geregelt. Da diese DIN eine eingeführte Technische Baubestimmung ist, ist ihre Anwendung und Einhaltung zwingend erforderlich.

Bei der Einhaltung der Mindestwerte des Wärmedurchlasswiderstandes nach DIN 4108 werden Raumlufttemperaturen und relative Luftfeuchten, wie sie sich in nichtklimatisierten Aufenthaltsräumen, z.B. Wohn- und Büroräumen, einschließlich häuslicher Küchen und Bäder, bei üblicher Nutzung und dementsprechender Heizung und Lüftung einstellen, werden Schäden durch Tauwasserbildung im Allgemeinen vermieden („Mindestwärmeschutz"). In Sonderfällen, z.B. dauernd hoher Raumluftfeuchte, ist der unter den raumklimatischen Verhältnissen erforderliche Wärmedurchlasswiderstand rechnerisch zu ermitteln.

Durch die Verringerung der Wärmedurchgangskoeffizienten der Gebäudehülle soll der Heizenergieverbrauch aus volkswirtschaftlichen und klimatischen Gründen niedrig gehalten werden. Die Anforderungen sind durch das Energieeinspargesetz (EnEG) in Verbindung mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.

  • Zu unserem Leistungsangebot zählen z.B. das Aufstellen und Prüfen von Wärmeschutznachweisen für Neubauten und Umbauten im Bestand, wärmeschutztechnische Detailplanungen und Beratung bei Schimmelpilzproblemen

Beispiele

links: Detailplanung; rechts: Isothermendarstellung
 

Wärmedurchgang beim Gründach
 

Beispiele für Schäden durch Feuchtigkeit: Grünalgen und Schimmelpilze

Schallschutz

Der Schallschutz in Gebäuden hat große Bedeutung für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen. Besonders wichtig ist der Schallschutz im Wohnungsbau, da die Wohnung dem Menschen sowohl zur Entspannung und zum Ausruhen dient als auch den eigenen häuslichen Bereich gegenüber dem Nachbarn abschirmen soll.

Der Schallschutz im Hochbau ist in der DIN 4109 geregelt. Da diese DIN eine eingeführte Technische Baubestimmung ist, ist ihre Anwendung und Einhaltung zwingend erforderlich. Es sei noch bemerkt, dass die „Mindestforderungen der DIN 4109" nicht mehr die Erwartungen des Nutzers erfüllen. Der Planer sollte deshalb mit dem Bauherrn in einer frühen Planungsphase über diese Problematik sprechen, um die Wünsche/Forderungen des Bauherrn berücksichtigen zu können.

  • Zu unserem Leistungsangebot zählen z.B. das Aufstellen und Prüfen von schallschutztechnischen Nachweisen

Beispiel Deckenaufbau aus Sicht des Schallschutzes

Brandschutz

Die Anforderungen an die Bauausführung (Baustoffe, Bauteile) ergeben sich unmittelbar aus den Landesbauordnungen und nicht – wie beim Wärme- und Schallschutz – aus den jeweils als Technische Baubestimmungen eingeführten Normen. Die Prüfnorm DIN 4102 trägt den Titel: „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen". Als Sammlung von Ausführungsbeispielen, die ohne zusätzliche Nachweise verwendet werden dürfen, gilt DIN 4102 Teil 4 – Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. Für dort nicht genannte Bauteile ist ein Prüfzeugnis anerkannter Prüfstellen über die bei genormten Brandbeanspruchungen erzielte Feuerwiderstandsklasse erforderlich.

  • Zu unserem Leistungsangebot zählen z.B. das Aufstellen und Prüfen von brandschutztechnischen Nachweisen

Beispiel Deckenaufbau aus Sicht des Brandschutzes, Feuerwiderstand F30